Mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen finden nebenberuflich statt.
D.h. der Gründer gibt seine bisherige Tätigkeit nicht komplett auf, sondern übt diese weiterhin aus. Die selbständige Tätigkeit gilt nur als Nebenbeschäftigung.
Zumeist sind nebenberufliche Existenzgründer auch weiterhin auf die Einnahmen aus ihrem Hauptberuf angewiesen. Sie wollen „nur mal schauen“, ob die selbständige Tätigkeit sich lohnt und sich dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt komplett selbständig machen.
Auch aus der Arbeitslosigkeit ist es möglich, sich nebenberuflich selbständig zu machen.
Häufiges Ziel der nebenberuflichen Gründungen ist auch, sich den ein oder anderen Euro zu seinem Gehalt dazuzuverdienen.
Was dabei beachtet werden muss, erfahrt Ihr im folgenden Artikel.
Gründe für die nebenberufliche Selbständigkeit
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, den Weg in die Selbständigkeit zu wagen. Jeder Existenzgründer hat dabei eine andere Motivation.
Doch warum entscheiden sich mehr als die Hälfte aller Existenzgründer ihr Gewerbe zuerst nebenberuflich auszuüben?
Vorteile der nebenberuflichen Selbständigkeit
- Finanzielle Sicherheit, da weiterhin Einnahmen aus dem Hauptberuf vorhanden sind.
- Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern erst einmal schauen, ob es läuft.
- Die nebenberufliche Selbständigkeit soll einen Zuverdienst zum regelmäßigen Gehalt abwerfen.
- Als Sicherheit: Verliert man den Job, der hauptberuflich ausgeführt wird, kann man den Nebenberuf immer noch zum neuen Hauptberuf machen.
- Um einige Zeit zu haben, sich erst einmal das nötige Know-how aufzubauen.
- Um sich zunächst einmal Referenzen aufzubauen, wodurch leichter neue Kunden geworben werden können.
- Man kann sich an das „Selbständig sein“ gewöhnen.
Nachteile der nebenberuflichen Selbständigkeit
Jedoch bringt die nebenberufliche Selbständigkeit auch einige Nachteile mit sich:
- Beim Kunden kann er Eindruck entstehen, man ist nicht zu 100% bei der Sache
- Hohe Arbeitsbelastung – nach dem Feierabend wartet nun ja noch der Nebenjob
- Probleme mit dem Hauptjob wenn der Nebenjob zu viel Zeit einnimmt
- Die Motivation für den Hauptberuf schwindet, wenn einem der Nebenjob mehr Spass macht
Sich als Arbeitsloser nebenberuflich selbständig machen
Auch wenn Du momentan als arbeitslos gemeldet sein solltest, kannst Du Dich nebenberuflich selbständig machen.
Jedoch solltest Du dabei beachten, dass der Umfang Deiner Tätigkeit nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen darf. Gewinne bis zu einer Höhe von 165€ werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
In jedem Fall musst Du Deine nebenberufliche Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur anmelden.
Achtung: Bevor Du aus der Arbeitslosigkeit ein nebenberufliches Gewerbe anmeldest, solltest Du prüfen, ob Dir dadurch Fördergelder entgehen!
Viele Fördermittel setzen voraus, dass Du die Tätigkeit bei Beantragung der Förderung noch nicht aufgenommen hast. So zum Beispiel auch der Gründungszuschuss, über den ich ja auch schon einen separaten Artikel verfasst habe.
Diese Punkte solltest Du bei der nebenberuflichen Selbständigkeit beachten
Kann mir mein Arbeitgeber den Nebenjob verbieten?
Zu erst einmal ist es Dein gutes Recht, eine Nebentätigkeit auzuüben. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit Dein Arbeitgeber Dir den Nebenjob nicht verbieten kann.
Dein Nebenjob darf Deine Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Was nicht geht ist, dass Du nachts in Deinem Nebenjob arbeitest und dann am Tage in Deinem Hauptberuf ausschläfst 🙂
Das wird kein Arbeitgeber lange mitmachen.
Demzufolge bist Du auch verpflichtet, Deinen Urlaub wirklich als Urlaub zu nutzen und nicht um Vollzeit in Deinem Nebenjob zu arbeiten. Gleiches gilt natürlich auch für Krankheitszeiten.
Du solltest Dich nicht im gleichen Geschäftsfeld wie Dein Arbeitgeber nebenberuflich selbständig machen, ihm also keine Konkurrenz machen. Dies hast Du in der Regel mit der Unterschrift Deines Arbeitsvertrages auch vertraglich zugesichert.
Dein Arbeitgeber muss auch nicht akzeptieren, wenn Du während der Arbeitszeit mit Kunden aus deiner nebenberuflichen Selbständigkeit telefonierst oder E-Mails verschickst. Es ist in jedem Fall anzuraten, hier eine strikte Trennung zu bewahren!
In jedem Fall solltest Du Deinen Arbeitgeber informieren, dass Du eine Nebentätigkeit aufgenehmen möchtest. Im Normalfall steht das auch so in Deinem Arbeitsvertrag.
Krankenkasse über die nebenberufliche Tätigkeit informieren
Da es sich ja um eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit handelt, musst Du Dir (wie jeder andere Selbständige) grundsätzlich keine Gedanken über die Sozialversicherungsbeiträge machen. Mit Ausnahme der Krankenkasse.
Dein Krankenkassenbeitrag wird auf Basis Deiner Einkommenssituation berechnet, und zu dieser gehören auch Deine Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit.
Also melde Deine zusätzlichen Einnahmen möglichst umgehend bei der Krankenkasse an, ansonsten erwarten Dich mitunter Beitragsnachforderungen mit denen Du nicht rechnest.
Steuern als nebenberuflich Selbständiger
Die Einnahmen aus Deiner nebenberuflichen Selbständigkeit musst Du als Einkünfte aus selbständiger Arbeit versteuern, sind also einkommensteuerpflichtig.
Umsatzsteuer musst Du nur abführen, wenn Du umsatzsteuerpflichtig, d.h. nicht als Kleinunternehmer angemeldet bist.
Die Gewerbesteuer wird nur fällig, wenn Dein Gewinn 24.500€ jährlich überschreitet und Du somit den Freibetrag überschreitest. Dies ist nebenberuflich wohl nur sehr schwer machbar! 🙂
Sind „nebenberuflich selbständig“ und „Kleinunternehmer“ das Gleiche?
Ein ganz klares Nein! Beides hat nichts miteinander zu tun.
Kleinunternehmer ist der, der dies bei der Gewerbeanmeldung angegeben hat und nicht mehr als 17.500€ Vorjahresumsatz bzw. mehr als 50.000€ Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr erzielt.
Wegen der eingeschränkten Zeit, die ein nebenberuflich Selbständiger für sein Gewerbe aufbringen kann, werden diese Grenzen meist nicht erreicht. Daher sind die meisten nebenberuflich Selbständigen auch Kleinunternehmer.
Allerdings ist es theoretisch auch möglich im Nebenerwerb mehr Umsatz zu erzielen und somit aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen.